Spenden
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Deine Spende hilft Tieren in Not!
Warum und wofür Spenden?
Der Tierschutzverein Nienburg und Umgebung e.V. unterhält mit großen Kosten das Tierheim Nienburg-Schessinghausen zur Pflege in Not geratener Haustiere. Für Betriebsmittel und Baulasten werden immer Spenden benötigt.
Der Tierschutzverein sorgt auch nach Kräften und vor allem finanziellen Mitteln für die Kastration von freilebenden Katzen. Außerdem beraten wir Tierhalter und Tierfreunde KOSTENLOS (das heißt aber nicht, dass es dem Verein nichts kostet) in einschlägigen Fragen zum Thema Tierschutz und Naturschutz.
Warum ist auch die kleine Spende so wichtig?
Natürlich, sind wir mal ehrlich: eine große Spende oder gar eine Erbschaft pro Jahr (so traurig das natürlich ist) wären fantastisch für unsere Arbeit, aber sowas ist im ländlichen Tierschutz nicht die Regel. Die vielen kleinen Spenden machen es aus, das wir zunächst einmal überleben können oder sogar freilebende Katzen kastrieren können. Aktuell benötigt der Tierschutzverein gute 13.000 EURO im Monat um das das Tierheim zu führen.
Hierbei spielen die Tierpflege und die Tierarztkosten eine ganz große Rolle in der „Rechnung“. Hinzu kommen viele kleine Posten, wie Strom, Wasser, Auto, Versicherungen, Heizöl etc. …
❗️ Wichtiger Hinweis zu Spenden:
Spenden an unseren Tierschutzverein sind steuerlich absetzbar. Auf Wunsch senden wir Ihnen dafür gerne Spendenbestätigungen für das Finanzamt zu. Bitte geben Sie hierfür auf ihrer Überweisung unbedingt Ihre vollständige Adresse an. – Vielen Dank!
❗️ Wichtiger Hinweis zu einer Erbschaft: Sie möchten den Tierschutzverein Nienburg und Umgebung e.V. mit einer Erbschaft unterstützen? Idealerweise lassen sie ihr Testament hierfür notariell beglaubigen. Wichtig ist auch zu wissen: unser Tierschutzverein ist Erbschaftssteuer befreit, das bedeutet, Ihr Erbe kommt voll und ganz bei den Tieren an!
Ein Tipp noch: Was passiert mit meinem Haustier nach meinem Ableben? Kann ich meinem Tier etwas vererben? Können Tiere überhaupt erben? Viele Tierbesitzer machen sich Gedanken darüber, was aus ihren vierbeinigen oder geflügelten Hausgenossen wird, wenn sie sich selbst einmal nicht mehr um sie kümmern können. Andere erwägen, mit ihrem Vermögen gesellschaftliche Anliegen zu unterstützen, die ihnen wichtig sind.
Zwar haben Tiere in Deutschland kein Erbrecht. Doch die zukünftige Unterbringung und Versorgung des geliebten Haustieres kann testamentarisch gesichert werden. So können mit der Auflage, die bestmögliche Versorgung des Tieres sicherzustellen, sowohl natürliche Personen als auch wir als gemeinnütziger Verein als Erben eingesetzt werden.